Immobiliengutachten

Immobiliengutachten


Nach dem Studium der Betriebswirtschaft in Fulda arbeitete ich in der freien Wirtschaft in den Bereichen Finanz -und Projektcontrolling. 

Da mich der Themenbereich Immobilien immer sehr faszinierte gründete ich im Jahre 2005 eine Immobilienagentur.

Die Vermarktung mit eingehender Bewertung von Immobilien war fortan eine meiner Hauptaufgaben. Ich beschloß daraufhin,  entsprechende Fortbildungen im Themenfeld Immobilienbewertung zu besuchen. 

Bei der DEKRA bildete ich mich u.a. zum DEKRA-Immobilienbewerter weiter. Anschließend absolvierte ich die Ausbildung zum DEKRA zertifizierten Sachverständigen der Immobilienbewertung D1 Plus. 


Die Arbeit als Sachverständiger:

Als DEKRA zertifizierter Sachverständiger für die Immobilienbewertung bin ich den Verhaltensregeln für Sachverständige verpflichtet. Diese sind in der Muster – Sachverständigenverordnung des Deutschen Industrie- und Handelskammertages niedergelegt und gelten für öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige sowie für zertifizierte Sachverständige gleichermaßen.


Fortbildung und Erfahrungsaustausch:

Um mein Wissen und meine Erfahrungen immer auf den neuesten Stand zu halten, sind für mich regelmäßige Fortbildungen und kollegialer Erfahrungsaustausch oberste Priorität. Durch Beteiligung an überregionalen Netzwerken garantiere ich einen stets aktuellen Wissensstand.


Schweigepflicht:

Kenntnisse, die ich während der Ausübung meiner Tätigkeit erlange, unterliegen der Schweigepflicht und dienen nicht zur Verwertung meiner oder Interessen Dritter.


Haftungsausschluss und Haftpflichtversicherung:

Ich verfüge selbstverständlich über eine ausreichende Haftpflichtversicherung.


Persönliche Aufgabenerfüllung:

Ich fertige Wertgutachten in persönlicher Aufgabenerfüllung und unter sorgfältiger Auswahl und Überwachung von Hilfskräften zur Vorbereitung von Gutachten. Soweit Leistungen mit Hilfe anderer Personen erbracht werden, wird dies im Gutachten kenntlich gemacht.


HONORAR:


Kompakt/Kurzgutachten mit Innen- und Außenbesichtigung

Wann ist ein Kompakt/Kurzgutachten für Sie geeignet?


Sie möchten einen Sachverständigen der Ihre Immobilie innen und Außen beurteilt. Sie möchten eine Immobilie erwerben oder veräußern und Sie möchten sichergehen, das der Preis der Immobilie passt. Zugleich möchten Sie den Zustand der Immobilie beurteilen lassen. Durch ein Kompakt/Kurzgutachten können Sie die Risiken erheblich minimieren. Wenn Sie lediglich wissen möchten, welcher Wert zurzeit auf dem freien Markt zu erzielen ist und Sie möchten die Schwächen und Stärken der Immobilien beurteilen lassen, dann ist diese Variante für Sie ausreichend. Sie teilen uns die wesentlichen Daten Ihrer Immobilie mit, wir machen gemeinsam eine Innen- und Außenbesichtigung. Im Anschluss errechnen wir den Marktwert Ihrer Immobilie.  

Verwendungszweck für Kompakt/Kurzgutachten: Es dient als Vermögensübersicht oder bei Kauf und Verkauf einer Immobilie. Es kann nicht zur Vorlage vor Behörden und Gericht herangezogen werden.


Preis: 

750,– Euro inkl. Mwst

zzgl. Fahrtkosten 0,7 EUR/km

zzgl. Auslagen (z.B. Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis, Grundbuchauszug usw.)


 

Leistungsbeschreibung Verkehrswertgutachten:

Wann ist ein Verkehrswertgutachten für Sie geeignet?


Die Erstellung eines Verkehrswertgutachten gehört zu den Hauptaufgaben eines Sachverständigen.  Anlässe können sowohl der Kauf als auch der Verkauf sein oder auch Ehescheidung, Erbauseinandersetzung oder die Bewertung aus steuerlichen Gründen (Entnahme von Betriebsvermögen, Bilanzierung zum Marktwert) sein.


Der Sachverständige ermittelt im Rahmen der Verkehrswertermittlung gemäß § 194 BauGB den Verkehrswert von bebauten und unbebauten Grundstücken. „Der Verkehrswert (Marktwert) wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.“


Der Sachverständige besitzt eine den An­forderungen entsprechende Qualifikation und für die Bewertung des jeweiligen Objekttyps ausreichende Erfahrung.

DEKRA Zertifikat D1 Plus:


Der Sachverständige erstellt als Dekra zertifizierter Sachverständiger ein Kompakt/Kurzgutachten mit z.B.  Standard Ein- und Zweifamilienhäusern sowie Doppel- und Reihenhäuser einschl. Rechte, Belastungen und grundstücksgleiche Rechte. Zertifikat gültig von 07.12.2022 bis 06.12.2025, Zertifikats-Register Nr. PC22414-072, ausgestellt von der DEKRA Certification GmbH.



Freier Sachverständiger für Immobilienbewertung:


Für alle anderen Objekte wie; Eigentumswohnung sowie gewerbliches Teileigentum, Mehrfamilienwohnhaus, Wohn- und Geschäftshaus, Gewerblich genutzt Objekte, wie Büro- und Betriebsgebäude, Lager- und Logistikgebäude sowie Fachmärkte, SB- und Discountmärkte etc. erstellt der Sachverständige eine Verkehrswertermittlung als freier Sachverständiger für Immobilienbewertung.


Sonderimmobilien (Gastronomie- und Beherbergungsgewerbe, Sozialimmobilien, Gewerbe- und Industrieareale) sowie Aufträge mit besonderen Schwierigkeitsstufen werden nach separaten Honorarangeboten oder nach dem benötigten Zeitauf­wand abgerechnet.


Verwendungszweck für Verkehrswertgutachten:

Vermögensübersicht, 

Kauf und Verkauf,

Vermögensauseinandersetzung (z.B. Ehescheidung)



Honorar: auf Anfrage


Die Bearbeitungszeit nach dem Ortstermin beträgt bei Vorlage aller notwendigen Unterlagen ca. 14 – 20 Werktage


Share by: